FAQ – Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, der aufzeigt, wie die Wärmeversorgung einer Gemeinde künftig klimafreundlich, sicher und wirtschaftlich gestaltet werden kann.
Warum wird eine kommunale Wärmeplanung erstellt?
Die Wärmeplanung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig hilft sie dabei, lokale Energiepotenziale zu nutzen und die Wärmeversorgung langfristig zukunftsfähig auszurichten.
Legt die Wärmeplanung fest, welche Heizung ich künftig nutzen muss?
Nein.
Die Wärmeplanung zeigt mögliche Versorgungsoptionen für einzelne Gebiete auf. Konkrete Entscheidungen über Heizsysteme treffen weiterhin die Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben.Bedeutet die Wärmeplanung, dass ich meine Heizung sofort austauschen muss?
Nein.
Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet niemanden zum sofortigen Austausch einer bestehenden Heizung.Ist die Wärmeplanung verbindlich?
Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie dient als Orientierung für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung, ersetzt jedoch keine konkreten Bau- oder Investitionsentscheidungen.
Was ist ein Wärmenetz?
Ein Wärmenetz versorgt mehrere Gebäude zentral mit Wärme über ein Leitungsnetz. Die Wärme kann beispielsweise aus erneuerbaren Energien, Biomasse, Geothermie oder Abwärme stammen.
Welche Energiequellen werden untersucht?
Je nach örtlichen Gegebenheiten werden unter anderem Solarenergie, Biomasse, Geothermie, Umweltwärme, Abwärme und weitere erneuerbare Energiequellen betrachtet.
Wer erstellt die kommunale Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung wird von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit Fachplanern und weiteren Beteiligten erarbeitet.
Kann ich mich an der Wärmeplanung beteiligen?
Je nach Planungsstand können Bürgerinnen und Bürger über Informationsveranstaltungen, Beteiligungsformate oder öffentliche Bekanntmachungen eingebunden werden.
Wie oft wird die Wärmeplanung aktualisiert?
Die kommunale Wärmeplanung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue technische, rechtliche oder örtliche Rahmenbedingungen angepasst.
Wann ist die Wärmeplanung abgeschlossen?
Der Abschluss hängt vom jeweiligen Projektfortschritt ab. Nach Fertigstellung werden die Ergebnisse veröffentlicht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Wo finde ich weitere Informationen?
Aktuelle Informationen, Ergebnisse und verfügbare Dokumente zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf dieser Plattform.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist seit 2024 im Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes geregelt. Ergänzend gelten Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Ist die kommunale Wärmeplanung verpflichtend?
Ja.
Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Die Fristen richten sich nach der Größe der Kommune.Ist die Wärmeplanung verbindlich für Bürgerinnen und Bürger?
Nein.
Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie zeigt mögliche Entwicklungen auf, trifft aber keine verbindlichen Entscheidungen für einzelne Gebäude.Muss ich meine Heizung aufgrund der Wärmeplanung austauschen?
Nein. Die Wärmeplanung führt nicht automatisch zu einer Austauschpflicht bestehender Heizungen.
Entsteht ein Anspruch auf ein Wärmenetz?
Nein.
Auch wenn ein Gebiet als geeignet für ein Wärmenetz eingestuft wird, besteht kein Rechtsanspruch auf einen Anschluss.Kann die Wärmeplanung später geändert werden?
Ja.
Die Wärmeplanung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue gesetzliche, technische oder örtliche Entwicklungen angepasst.

